AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für psychosoziale Beratung, Coaching und Seminare


Für die Erbringung von Dienstleistungen von Manuela Brandt - Die Arbeitskiste, Woltorfer Straße 30, 38176 Wendeburg, E-Mail: info@die-arbeitskiste.de (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ oder „Klient“)



1. Allgemeines


1.1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Dienstleistungen gelten für Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.


1.2) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht in Textform Widerspruch erhebt.

Der Auftraggeber muss den Widerspruch innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Auftragnehmer absenden.


1.3) Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.


1.4) Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.



2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang


2.1) Der Auftragnehmer bietet Beratungs-, Coaching- und Seminarveranstaltungen an. Diese werden von Einzelpersonen oder bei Gruppenveranstaltungen von mehreren Personen besucht. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Auftragnehmer unter anderem auf seiner Internetpräsenz und in von ihm sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.


2.2) Grundlegender Gegenstand des Vertrages sind die in den Angeboten und Leistungspaketen

beschriebenen Leistungen im jeweils angegebenen Umfang.


2.3) Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand, neuesten Regeln und Erkenntnissen.


2.4) Der Auftragnehmer ist darüber aufgeklärt, dass die erbrachte Beratung bzw. das Coaching keine therapeutische Leistung darstellt und auch keine eventuell erforderliche Untersuchung durch einen Arzt ersetzt. Bei auftretenden Beschwerden mit Krankheitswert muss der Auftragnehmer selbstständig und unaufgefordert einen Arzt konsultieren.


2.5) Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei seiner Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes erzielt wird. Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Auftraggeber.



3. Zustandekommen des Vertrages & Rücktrittvereinbarungen


3.1) Ein Vertrag für Seminare und Gruppen kommt regelhaft durch Buchung über das eTermin Buchungstool auf meiner Website zustande. In Ausnahmefällen kann ein Vertrag über den Postweg oder per mündlicher Absprache und einem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung zustande kommen. Ein Vertrag für Beratungs- oder Coachingleistungen kommt durch den Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung oder die mündliche Absprache und anschließende schriftliche Vereinbarung zustande.


3.2) Mit dem Zustandekommen des Vertrages treten diese AGB in Kraft.


3.3) Bei einem Verstoß gegen die AGBs oder bei einem begründeten Verdacht, dass ein Verstoß durch den Auftraggeber vorliegt, ist der Auftragnehmer jederzeit berechtigt, den Vertrag zu kündigen.


3.4) Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, soweit ihrer Geltung bei Vertragsschluss nicht schriftlich vom Auftragnehmer zugestimmt wurde.


Einzelanmeldung zu Seminaren und Gruppen


3.5) Eine Anmeldung ist elektronisch bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Danach kann nur noch auf persönliche Anfrage nachgebucht werden. Jeder Interessent erhält nach seiner Anmeldung, eine elektronische Terminbestätigung oder bei Überschreitung der Teilnehmergrenze eine automatische Ablehnung an seine hinterlegte E-Mail Adresse. Bei erfolgreicher Anmeldung, wird dem Auftraggeber im Anschluss eine elektronisch erstellte Rechnung über die gebuchte Leistung per E-Mail zugesendet.


3.6) Für die Teilnahme an Seminaren, Trainings und Gruppensitzungen wird die Teilnahmegebühr grundsätzlich vorab in Rechnung gestellt. Die Gebühr muss spätestens 14 Werktage vor Veranstaltungsbeginn ohne Abzug auf dem angegebenen Konto eingegangen sein. Sollte die Buchung kurzfristig nach Absprache erfolgen, ist der ausstehende Betrag sofort fällig.


3.7) Im Falle der Absage eines Termins durch den Auftraggeber gilt folgende Regelung: Sollten Sie an einem gebuchten Seminar nicht teilnehmen können, können Sie bis zu 14 Kalendertage vor dem Seminartermin kostenfrei zurücktreten oder auf einen anderen Termin umbuchen. Bei rechtzeitiger Stornierung werden bereits gezahlte Vergütungen vollständig zurückerstattet. Bei einer Stornierung zwischen 14 Kalendertagen und bis maximal 48 Stunden vor dem Veranstaltungsbeginn, erhebe ich eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro. Erfolgt die Stornierung weniger als 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn, werden 80 % des vereinbarten Entgeltes bei Vertragsabschluss fällig. In diesem Fall wird nur der Restbetrag zurückerstattet. Ein Ersatzteilnehmer kann durch eine telefonische oder schriftliche Rückmeldung bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn gemeldet werden. Nimmt ein Teilnehmer seine gebuchten Leistungen, entweder teilweise oder vollständig am vereinbarten Veranstaltungstag nicht in Anspruch, so besteht für den ungenutzten Teil kein Anspruch auf Rückvergütung. Die oben genannten Stornierungsfristen gelten auch bei einer Erkrankung des Teilnehmers.


3.8) Bei offenen Austauschangeboten (z.B. Arbeit am Limit), in denen keine spezifischen Inhalte vorbereitet werden, ist eine Stornierung mit Kostenrückerstattung bis zu 5 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Danach wird eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro berechnet.


3.9) Der Auftragnehmer behält sich vor, bis 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn die Durchführung der Veranstaltung abzusagen bzw. zu kündigen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden konnte. Der Betrag wird dem Auftraggeber unverzüglich nach der Terminabsage zurückerstattet. Auf Wunsch des Teilnehmers, kann alternativ zur Rückerstattung, kostenfrei auf den nächsten freien Termin umgebucht werden.


3.10) Der Auftragnehmer ist berechtigt, ohne weiteres vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Teilnahmegebühr nicht innerhalb des in Punkt 3.5 genannten Zeitraums entrichtet wurde.


3.11) Der Auftragnehmer ist weiterhin berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn z.B. ein geplantes Seminar aus einem anderen wichtigen Grund, wie z.B. Krankheit eines Seminarleiters ausfällt. In diesem Fall erfolgt die Information kurzfristig per E-Mail oder telefonisch. Der Betrag wird dem Auftraggeber unverzüglich nach der Terminabsage zurückerstattet. Auf Wunsch des Teilnehmers, kann alternativ zur Rückerstattung, kostenfrei auf den nächsten freien Termin umgebucht werden.


3.12) Der Auftragnehmer übernimmt nicht die Kosten der Hotel-, Seminarraum- oder Reisekostenstornierungskosten im Falle einer Absage. Weitergehende Ansprüche wegen eines vom Auftragnehmers abgesagten oder ausgebuchten Termins sind ausgeschlossen.


Firmenworkshops oder Inhouse-Seminare


3.13) Bei Firmenworkshops oder Inhouse-Seminaren in Unternehmen, schließt der Auftragnehmer, mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person/Firma, einen Vertrag über alle Rechten und Pflichten, die das Vertragsverhältnis beinhaltet. Dieser Vertrag ist verbindlich und kann von den hier genannten AGBs abweichen.


Beratung / Coaching


3.14) Der Vertrag kommt nach Terminanfrage mit der schriftlichen und/oder mündlichen Bestätigung des Termins zustande. Bei Beratung und Coachings schließt der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber, einen separaten Vertrag zur Durchführung der vereinbarten Leistung ab. Dieser Vertrag ist verbindlich und kann von den hier genannten AGBs abweichen.


3.15) Der Vertrag kann vom Auftraggeber und vom Coach/Berater jederzeit gekündigt werden. Weitere Regelungen werden im Coachingvertrag beschrieben.


3.16) Im Falle der Absage eines Termins durch den Auftraggeber gilt folgende Regelung:

Bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin entstehen dem Auftraggeber keine Kosten. Wird der Termin durch den Auftraggeber weniger als 24 Stunden im Voraus abgesagt, fällt eine Ausfallgebühr in Höhe von 30,00 EUR an.


3.17) Bei notwendigen Terminänderungen durch den Auftragnehmer, ist der Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen und es werden alternative Termine mit dem Auftraggeber vereinbart.



4. Vertragsdauer und Honorar


4.1) Meine angebotenen Dienstleistungen verstehen sich als Privatleistungen. Eine Nichterstattung durch Kostenträger (z.B. Private Krankenversicherung) hat keinen Einfluss auf das vereinbarte Honorar.


4.2) Das Honorar für die jeweilige Leistung, richtet sich nach den Angaben auf meiner Website zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Für private Coachingsitzungen werden Individualvereinbarungen vorgenommen.


4.3) Bestimmte Leistungen müssen im Voraus auf Rechnung beglichen werden. Dazu zählen Einzelanmeldungen zu Seminaren und Gruppen, welche über meine Website angeboten werden. Die beschriebenen Leistungen stehen in der AGB unter den Punkten 3.5 bis 3.11.


4.4) Zahlungen auf Rechnung sind 14 Kalendertage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Sollten zwischen dem Zeitpunkt der Anmeldung und dem Veranstaltungsbeginn weniger als 14 Kalendertage liegen, ist der Rechnungsbetrag unverzüglich und ohne Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Auftragnehmer ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen oder Mahngebühren zu. Das Recht der Geltendmachung eines

darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.


4.5) Der Auftragnehmer kann Barauslagen und besondere Kosten, die dem Auftragnehmer auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers entstehen, zur Abrechnung bringen.



5. Mitwirkungspflichten und Aktive Mitarbeit des Auftraggebers


5.1) Es obliegt dem Auftraggeber, die von ihm zum Zwecke der Leistungserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten und sonstigen Inhalte vollständig und korrekt mitzuteilen. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Leistungserbringung, die durch eine verspätete und notwendige Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.


5.2) Aktive Mitwirkung des Auftragnehmers: Der Auftragnehmer wirkt aktiv am Coachingerfolg mit, indem er bestimmte Aufgaben zur Unterstützung seines Coachings erledigt. Schwierigkeiten die es dem Klienten nicht möglich machen, seinen Beitrag zum Erfolg zu leisten, bespricht er mit dem Veranstalter.


5.3) Das Coaching erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Manuela Brandt steht dem Klienten als Prozessbegleiterin und als Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite; die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Auftraggeber geleistet. Der Auftraggeber sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen.



6. Abgrenzung zur Psychotherapie


6.1) Coaching ist keine Therapie und ersetzt diese auch nicht. Coaching basiert auf einer Coach-Klienten-Beziehung, die durch ein partnerschaftliches Miteinander gekennzeichnet ist und dabei die Rolle des Coaches klar von Therapeuten und Ärzten abgrenzt.


6.2) Coaching ist lösungsorientiert und auf die Gegenwart, Zukunft und Aktivität ausgerichtet. Psychotherapie ist die gezielte Behandlung einer psychischen Krankheit.


6.3) Coaching versteht sich als ein Ergänzungs- und Begleitungsprozess, welcher durch individuelle Weiterentwicklung des Klienten, zur Steigerung der allgemeinen Lebensqualität beitragen kann.


7. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommene Leistungen


7.1) Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag bzw. dem Inhalt des gebuchten Kurses zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.


7.2) Werden einzelne Leistungen durch einen Auftraggeber nicht in Anspruch genommen, so verfällt der Anspruch auf die nicht in Anspruch genommenen Leistungen. Dies ist u.a. der Fall, wenn gebuchte Dienstleistungen nicht im Rahmen der vereinbarten Vertragslaufzeit genutzt werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, regelmäßig Termine anzubieten.



8. Allgemeine Teilnahmebedingungen


8.1) Alle Sitzungstermine eines Coachings bzw. einer Beratung sind innerhalb eines Zeitraumes von max. 6 Monaten, ab Vertragsbeginn, in Anspruch zu nehmen und werden im Rahmen des Vertrages zwischen den beiden Vertragsparteien festgelegt. Eine Terminnachbuchung nach Ablauf der vereinbarten Vertragsfrist, ist ungeachtet der Gründe nur nach Verfügbarkeit und vorheriger Absprache möglich.


8.2) Coachings und Seminare, gerade solche im sogenannten Outdoorbereich, sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen

Unfallversicherung versichert.



9. Verschwiegenheitspflicht und Schweigepflichtentbindung


9.1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während der Dauer von Einzel- und/oder Gruppensitzungen und auch nach deren Beendigung, über alle Gesprächsinhalte Stillschweigen zu bewahren. Desweiteren schließt der Auftragnehmer mit allen Gruppenteilnehmern eine gegenseitige Verschwiegenheitsverpflichtung in Bezug auf Bekanntwerden von Krankheitsdaten anderer Gruppenteilnehmer ab.


9.2) Sollte vom Auftraggeber/Klienten eine Weitergabe von Daten an mit- oder weiterbehandelnden Ärzten oder Therapeuten gewünscht werden, so ist dies im Rahmen einer gesonderten Schweigepflichtentbindung schriftlich zu regeln.



10. Haftung / Freistellung


10.1) Der Auftragnehmer haftet, aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.



10.2) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.


10.3) Die vom Auftragnehmer geschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung vereinbarter Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges.



11. Vertraulichkeit und Datenschutz


11.1) Die zur Gruppen- und Seminarbuchung benötigten persönlichen Daten werden gemäß der DSGVO verarbeitet. Bei Zustandekommen des Vertrages wird der Datenverarbeitung, im für die

Leistungserbringung erforderlichen Umfang, automatisch zugestimmt. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Abgabe wahrheitsgemäßer Angaben.


11.2) Der Auftragnehmer wird alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden Vorgänge streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Kooperationspartnern oder Dritten, die Zugang zu den vertragsgegenständlichen Informationen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.


11.3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes – einzuhalten.



12. Sektenerklärung


12.1) Hiermit erkläre ich, dass ich nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard (Gründer der Scientology-Organisation) arbeite oder gearbeitet habe, dass ich nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard geschult wurde und keine Kurse und/oder Seminare bei der Scientology-Organisation besuche oder besucht habe, in denen nach der Technologie von L. Ron Hubbard gearbeitet wird und dass sämtliche Coachings und Beratungen nicht nach dieser Technologie durchgeführt werden.



13. Schlussbestimmungen


13.1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.


13.2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt.


13.3) Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Der Auftraggeber wird insbesondere dem Auftragnehmer die zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.


13.4) Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.


13.5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.


Handeln lohnt sich!

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